Kaltakquise verboten? – Ein Überblick über die rechtliche Lage in Deutschland Die Kaltakquise, also die unaufgeforderte Kontaktaufnahme zu potenziellen Kunden, hat sich seit jeher als effektive Methode zur Neukundengewinnung bewährt. Doch während sie ein mächtiges Werkzeug für den Vertrieb darstellt, birgt sie auch rechtliche Fallstricke. Die Frage, ob Kaltakquise in Deutschland verboten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unternehmer und Vertriebsmitarbeiter beachten müssen. Was versteht man unter Kaltakquise? Kaltakquise bezeichnet den ersten unaufgeforderten Kontakt zu einem potenziellen Kunden, sei es per Telefon, E-Mail oder Post. Ziel dieser Methode ist es, das Interesse des Angesprochenen zu wecken und ihn im Idealfall als neuen Kunden zu gewinnen. Besonders im B2B-Bereich (Business-to-Business) wird diese Strategie häufig eingesetzt, um Geschäftspartner zu akquirieren. Gesetzliche Regelungen in Deutschland Telefonische Kaltakquise In Deutschland ist die telefonische Kaltakquise im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) streng geregelt. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist es...
Wir bloggen über Vertrieb
... und den Vertriebsalltag
Mein Blog rund um Vertrieb, Outsourcing von Vertriebselementen und die Kunst der Kaltakquise
Immer wieder mal werden wir von Interessenten gefragt ob wir rechtssichere Kaltakquise im Sinne des Auftragsgebers anbieten. Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten, da die Interessenten oft DSGVO und UWG 2009 nicht exakt unterscheiden und damit die Unsicherheit wächst. Ich habe hierzu mal eine bekannte KI gefragt. Einmal zur DSGVO im Allgemeinen und dazu noch einmal in Zusammenspiel von DSGVO und UWG 2009. Der Artikel ist informativ, praxisnah und enthält einen rechtlichen Hinweis, ohne den Eindruck einer Rechtsberatung zu vermitteln. Hinweis: Die Zulässigkeit der B2B-Telefonakquise richtet sich in Deutschland nicht allein nach der DSGVO, sondern insbesondere nach § 7 UWG. Die DSGVO regelt den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten, während das UWG entscheidet, ob ein Werbeanruf zulässig ist. Im B2B-Bereich kommt es insbesondere auf die sogenannte "mutmaßliche Einwilligung" sowie eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage (häufig berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) an. (Kaltakquise Strategien) Kaltakquise DSGVO-konform durchführen – Was Unternehmen wissen müssen Rechtssichere B2B-Telefonakquise in Deutschland Die Kaltakquise gehört seit ...
Das UWG 2009 und die Meinungsforschungsinstitute Seit zwei Tagen versucht eine nicht unterdrückte Telefonnummer aus (Ort ist mir bekannt) bei mir im Büro gegen 20:00 Uhr anzurufen. Na ja, irgendwann macht jeder Mensch auch einmal Feierabend. Ein Rückruf zu normalen Zeiten landet im Nirwana, aber Holla die Waldfee, gestern rief man mich dann doch in...
Ein aktueller Artikel der Bundesnetzagentur zur unerlaubten Telefonwerbung beschreibt im Gegensatz zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG 2009) von 2009 in verständlichen Worten was man darf und was nicht und mit welchen Strafen gerechnet werden muss, wenn man sich nicht daran hält. Ein Auszug aus diesem Artikel: "Die Bundesnetzagentur kan...
Auch wir wenden uns ausschließlich an gewerbliche (B2B) und nicht an private Zielpersonen (B2C). Dies scheint dann doch noch erlaubt zu sein, wenn die Kontaktaufnahme in Zusammenhang mit dem Geschäftszweck des Unternehmens und mit der Funktion des Angesprochenen steht. Als z.B. ein Grafikbüro, welches ein Unternehmen bzw. das Marketing auf die Werb...
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) reguliert wie Unternehmen geschäftlich miteinander umgehen sollten und ist daher auch besonders richtungsweisend für das Dialogmarketing.Mit Wirkung zum 4. August 2009 hat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes zusätzliche Änderungen eingefüh...
Das UWG 2009 (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) macht uns zwar das Leben nicht leichter, aber den Vertrieb auch nicht unmöglich, wenn man sich an einige wichtige Regeln hält. Darf ich denn überhaupt noch irgendjemanden anrufen und wenn ich es tue, was muss ich beachten, dass ich mich so weit wie möglich rechtlich wirklich korrekt verhalte? Was war der Zweck der Neuauflage des UWG 2009 In erster Linie sollte dem Wildwuchs der Anrufe im B2C-Bereich entgegengewirkt werden. Durch ein Übermaß an Anrufen, meist sogar in den frühen bis hin zu den späten Abendstunden, mit dem Ziel Abonnements für Zeitschriften, neue Handy Verträge oder Versicherungen jedweder Art an den Mann (Frau) zu bringen und dies natürlich auch noch mit unterdrückter Rufnummer, sah sich der Gesetzgeber genötigt, dem einen Riegel vorzuschieben. Und das zu Recht.
Information und Kontakt
RENT A SALESMAN - Bernhard Sgoda
Vertriebsunterstützung
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