Wir bloggen über Vertrieb

... und den Vertriebsalltag

Blog - Blog Suche - Alle Posts

Blog - Posts List - Alle Posts

Mein Blog rund um Vertrieb, Outsourcing von Vertriebselementen und die Kunst der Kaltakquise


Keine Lust auf Kaltakquise - warum eigentlich nicht?

Rechtsichere Kaltakquise oder doch Kaltakquise verboten?

uwg-2009 Rechtssichere Kaltakquise trotz UWG 2009

Kaltakquise verboten? – Ein Überblick über die rechtliche Lage in Deutschland

Die Kaltakquise, also die unaufgeforderte Kontaktaufnahme zu potenziellen Kunden, hat sich seit jeher als effektive Methode zur Neukundengewinnung bewährt. Doch während sie ein mächtiges Werkzeug für den Vertrieb darstellt, birgt sie auch rechtliche Fallstricke. Die Frage, ob Kaltakquise in Deutschland verboten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unternehmer und Vertriebsmitarbeiter beachten müssen.

Was versteht man unter Kaltakquise?

Kaltakquise bezeichnet den ersten unaufgeforderten Kontakt zu einem potenziellen Kunden, sei es per Telefon, E-Mail oder Post. Ziel dieser Methode ist es, das Interesse des Angesprochenen zu wecken und ihn im Idealfall als neuen Kunden zu gewinnen. Besonders im B2B-Bereich (Business-to-Business) wird diese Strategie häufig eingesetzt, um Geschäftspartner zu akquirieren.

Gesetzliche Regelungen in Deutschland

 

Telefonische Kaltakquise

In Deutschland ist die telefonische Kaltakquise im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) streng geregelt. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist es ohne ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers verboten, Werbeanrufe zu tätigen. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Auch das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung (2009) verschärfte diese Bestimmungen und stellt klar, dass ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung keine Werbeanrufe erfolgen dürfen.

Im B2B-Bereich ist die Lage etwas weniger streng, doch auch hier ist Vorsicht geboten. Telefonische Kontaktaufnahme ist grundsätzlich erlaubt, wenn ein mutmaßliches Interesse des Geschäftspartners an den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen besteht. Allerdings sollte diese Einschätzung gut begründet sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

E-Mail und Post

Ähnlich streng sind die Regelungen bei der Kontaktaufnahme per E-Mail. Nach dem Telemediengesetz (DDG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bedarf es auch hier der ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers. Das Versenden unaufgeforderter Werbe-E-Mails (Spam) ist ohne vorherige Zustimmung illegal und kann ebenfalls mit hohen Bußgeldern bestraft werden.

Weiterlesen
  835 Aufrufe

Meinungsforschungs­institute - wichtig oder doch nur ein Übel

umfrage-anonym Meinungsforschung als Übel

Das UWG 2009 und die Meinungsforschungsinstitute Seit zwei Tagen versucht eine nicht unterdrückte Telefonnummer aus (Ort ist mir bekannt) bei mir im Büro gegen 20:00 Uhr anzurufen. Na ja, irgendwann macht jeder Mensch auch einmal Feierabend. Ein Rückruf zu normalen Zeiten landet im Nirwana, aber Holla die Waldfee, gestern rief man mich dann doch in...

Weiterlesen
  2544 Aufrufe

Unerlaubte Telefonwerbung

Unerlaubte Telefonwerbung Unerlaubte Telefonwerbung

Ein aktueller Artikel der Bundesnetzagentur zur unerlaubten Telefonwerbung beschreibt im Gegensatz zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG 2009) von 2009 in verständlichen Worten was man darf und was nicht und mit welchen Strafen gerechnet werden muss, wenn man sich nicht daran hält. Ein Auszug aus diesem Artikel: "Die Bundesnetzagentur kan...

Weiterlesen
  933 Aufrufe

Telefonische Kontaktaufnahme und das UWG 2009

telefonische-kontaktaufnahme Telefonische Kontaktaufnahme und das UWG 2009

Auch wir wenden uns ausschließlich an gewerbliche (B2B) und nicht an private Zielpersonen (B2C). Dies scheint dann doch noch erlaubt zu sein, wenn die Kontaktaufnahme in Zusammenhang mit dem Geschäftszweck des Unternehmens und mit der Funktion des Angesprochenen steht. Als z.B. ein Grafikbüro, welches ein Unternehmen bzw. das Marketing auf die Werb...

Weiterlesen
  6668 Aufrufe

Dialogmarketing mit Blick auf das UWG 2009 und die veränderten Möglichkeiten seit Inkrafttreten der BDSG Novelle 2009

dialogmarketing-uwg-2009 Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) reguliert wie Unternehmen geschäftlich miteinander umgehen sollten und ist daher auch besonders richtungsweisend für das Dialogmarketing.Mit Wirkung zum 4. August 2009 hat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes zusätzliche Änderungen eingefüh...

Weiterlesen
  524 Aufrufe

Darf ich noch telefonisch Akquisition betreiben?

telefonische-akquise Telefonische Akquise erlaubt?

Das UWG 2009 (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)

macht uns zwar das Leben nicht leichter, aber den Vertrieb auch nicht unmöglich, wenn man sich an einige wichtige Regeln hält. Darf ich denn überhaupt noch irgendjemanden anrufen und wenn ich es tue, was muss ich beachten, dass ich mich so weit wie möglich rechtlich wirklich korrekt verhalte?

Was war der Zweck der Neuauflage des UWG 2009

In erster Linie sollte dem Wildwuchs der Anrufe im B2C-Bereich entgegengewirkt werden. Durch ein Übermaß an Anrufen, meist sogar in den frühen bis hin zu den späten Abendstunden, mit dem Ziel Abonnements für Zeitschriften, neue Handy Verträge oder Versicherungen jedweder Art an den Mann (Frau) zu bringen und dies natürlich auch noch mit unterdrückter Rufnummer, sah sich der Gesetzgeber genötigt, dem einen Riegel vorzuschieben. Und das zu Recht.
  535 Aufrufe
Bloggerei.de
 Bloggerei.de - Corporate Blogs