Kaltakquise verboten? – Ein Überblick über die rechtliche Lage in Deutschland
Die Kaltakquise, also die unaufgeforderte Kontaktaufnahme zu potenziellen Kunden, hat sich seit jeher als effektive Methode zur Neukundengewinnung bewährt. Doch während sie ein mächtiges Werkzeug für den Vertrieb darstellt, birgt sie auch rechtliche Fallstricke. Die Frage, ob Kaltakquise in Deutschland verboten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unternehmer und Vertriebsmitarbeiter beachten müssen.
Was versteht man unter Kaltakquise?
Kaltakquise bezeichnet den ersten unaufgeforderten Kontakt zu einem potenziellen Kunden, sei es per Telefon, E-Mail oder Post. Ziel dieser Methode ist es, das Interesse des Angesprochenen zu wecken und ihn im Idealfall als neuen Kunden zu gewinnen. Besonders im B2B-Bereich (Business-to-Business) wird diese Strategie häufig eingesetzt, um Geschäftspartner zu akquirieren.
Gesetzliche Regelungen in Deutschland
Telefonische Kaltakquise
In Deutschland ist die telefonische Kaltakquise im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) streng geregelt. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist es ohne ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers verboten, Werbeanrufe zu tätigen. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Auch das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung (2009) verschärfte diese Bestimmungen und stellt klar, dass ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung keine Werbeanrufe erfolgen dürfen.
Im B2B-Bereich ist die Lage etwas weniger streng, doch auch hier ist Vorsicht geboten. Telefonische Kontaktaufnahme ist grundsätzlich erlaubt, wenn ein mutmaßliches Interesse des Geschäftspartners an den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen besteht. Allerdings sollte diese Einschätzung gut begründet sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
E-Mail und Post
Ähnlich streng sind die Regelungen bei der Kontaktaufnahme per E-Mail. Nach dem Telemediengesetz (DDG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bedarf es auch hier der ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers. Das Versenden unaufgeforderter Werbe-E-Mails (Spam) ist ohne vorherige Zustimmung illegal und kann ebenfalls mit hohen Bußgeldern bestraft werden.