Ein guter und qualitativ hochwertiger Linkaufbau einer Website kann gut und gerne 1000,- € und mehr - pro Link - kosten. (Nicht gemeint sind damit die Anbieter, die mal so eben alle Suchmaschinen bestücken oder Links bei jedem (ob sinnvoll oder nicht) eintragen. Gemeint sind wirklich die Agenturen, die sich konsequent und damit sehr zeitintensiv mit Linkaufbau beschäftigen.) Ein guter externer Vertrieb arbeitet genauso - nämlich konsequent und damit sehr zeitintensiv. Aber der soll am besten nur auf Provisionsbasis arbeiten. Machen Sie den Vorschlag doch einmal Ihrer SEO-Agentur.
Wir bloggen über Vertrieb
... und den Vertriebsalltag
Mein Blog rund um Vertrieb, Outsourcing von Vertriebselementen und die Kunst der Kaltakquise
Wenn wir die Neukundenakquisition dem Marketing zuordnen - da wo sie eigentlich auch hingehört - sollte ein Wert von 2-8 % des Umsatzes zugrunde gelegt werden. Plant ein Unternehmen den Umsatz zu steigern, muss dieser Wert den Vorgaben angepasst und erhöht werden. Da sich aber das gesamte Marketing das Budget teilen muss, gilt es hier, sinnvoll zu entscheiden, welche Kostenstellen welche Anteile übernehmen. Warum nicht nur wir der Meinung sind, dass die Neukundenakquise dem Marketing zuzuordnen ist, erfahren Sie unter Vertrieb contra Marketing. Außerdem bin und bleibe ich bei meiner Meinung, dass Vertriebsausgaben keine Kosten sind, sondern eine Investition in die Zukunft.
Unbekannter Anrufer Im Zuge der Einführung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von 2009 wurden auch die (werblichen) Anrufe mit unterdrückter Rufnummer untersagt. Bei Missbrauch oder Zuwiderhandlung ist seit dem 9. Oktober 2013 ein Bußgeld von bis zu 300.000 € möglich.
Die Frage ist berechtigt, aber meine Intention ist eine andere. Auch ich lese die einschlägige Literatur und was mir immer wieder negativ auffällt, ist, dass fast nie auf die Fragen von Vertriebsmitarbeitern eingegangen wird, sondern immer nur die eigenen Erfahrungen als das Non Plus Ultra dem Leser aufgezwungen werden sollen. Ich hoffe, dass hier ...
Cold Calls - Meinungs- und Marktforschung Bezüglich der rechtlichen Situation bei Anrufen durch Marktforschungsinstitute gibt es mittlerweile Urteile, die eine Anrufberechtigung bei Verbrauchern verneinen. So urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 17. Januar 2002: „Die gleichen Grundsätze wie für eine unaufgeforderte Telefonwerbung gelten auch für unaufgeforderte Verbraucherumfragen, die von Marktforschungsunternehmen in gewerblichem Auftrag durchgeführt werden.“ Das Landgericht Hamburg führt dazu aus: „Auch bei Anrufen zu Marktforschungszwecken überwiegt demnach das Interesse des einzelnen Betroffenen, ein Eindringen in seine Privatsphäre zu verhindern, gegenüber den Interessen des Marktforschungsunternehmens.“ – Landgericht Hamburg, Urteil vom 30. Juni 2006 Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Unerwünschte telefonische Werbung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung (de)). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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