Das UWG 2009 (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) macht uns zwar das Leben nicht leichter, aber den Vertrieb auch nicht unmöglich, wenn man sich an einige wichtige Regeln hält. Darf ich denn überhaupt noch irgendjemanden anrufen und wenn ich es tue, was muss ich beachten, dass ich mich so weit wie möglich rechtlich wirklich korrekt verhalte? Was war der Zweck der Neuauflage des UWG 2009 In erster Linie sollte dem Wildwuchs der Anrufe im B2C-Bereich entgegengewirkt werden. Durch ein Übermaß an Anrufen, meist sogar in den frühen bis hin zu den späten Abendstunden, mit dem Ziel Abonnements für Zeitschriften, neue Handy Verträge oder Versicherungen jedweder Art an den Mann (Frau) zu bringen und dies natürlich auch noch mit unterdrückter Rufnummer, sah sich der Gesetzgeber genötigt, dem einen Riegel vorzuschieben. Und das zu Recht.
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