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Mein Blog rund um Vertrieb, Outsourcing von Vertriebselementen und die Kunst der Kaltakquise


Keine Lust auf Kaltakquise - warum eigentlich nicht?

Kaltakquise DSGVO- und UWG- konform durchführen


DSGVO-und-das-UWG-2009 Kaltakquise DSGVO- und UWG-konform durchführen

Immer wieder mal werden wir von Interessenten gefragt ob wir rechtssichere Kaltakquise im Sinne des Auftragsgebers anbieten. Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten, da die Interessenten oft DSGVO und UWG 2009 nicht exakt unterscheiden und damit die Unsicherheit wächst. Ich habe hierzu mal eine bekannte KI gefragt. Einmal zur DSGVO im Allgemeinen und dazu noch einmal in Zusammenspiel von DSGVO und UWG 2009. Der Artikel ist informativ, praxisnah und enthält einen rechtlichen Hinweis, ohne den Eindruck einer Rechtsberatung zu vermitteln. Hinweis: Die Zulässigkeit der B2B-Telefonakquise richtet sich in Deutschland nicht allein nach der DSGVO, sondern insbesondere nach § 7 UWG. Die DSGVO regelt den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten, während das UWG entscheidet, ob ein Werbeanruf zulässig ist. Im B2B-Bereich kommt es insbesondere auf die sogenannte "mutmaßliche Einwilligung" sowie eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage (häufig berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) an. (Kaltakquise Strategien) Kaltakquise DSGVO-konform durchführen – Was Unternehmen wissen müssen Rechtssichere B2B-Telefonakquise in Deutschland Die Kaltakquise gehört seit ...

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