Im Zuge der Einführung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von 2009 wurden auch die (werblichen) Anrufe mit unterdrückter Rufnummer untersagt. Bei Missbrauch oder Zuwiderhandlung ist seit dem 9. Oktober 2013 ein Bußgeld von bis zu 300.000 € möglich.
berliCRM - ein neuer alter Stern am Open Source CRM-Sternenhimmel! Eigentlich widerstrebt es mir, hier in meinem Blog Werbung zu machen, aber in diesem Fall mache ich doch gerne einmal eine Ausnahme. Wie viele meiner Leser und Kunden wissen, bin ich ein Fan von Open Source Lösungen und hier ganz besonders bei CRM-Systemen. Bisher habe ich auf vTige...
Die Frage ist berechtigt, aber meine Intention ist eine andere. Auch ich lese die einschlägige Literatur und was mir immer wieder negativ auffällt, ist, dass fast nie auf die Fragen von Vertriebsmitarbeitern eingegangen wird, sondern immer nur die eigenen Erfahrungen als das Non Plus Ultra dem Leser aufgezwungen werden sollen. Ich hoffe, dass hier ...
Auch wir wenden uns ausschließlich an gewerbliche (B2B) und nicht an private Zielpersonen (B2C). Dies scheint dann doch noch erlaubt zu sein, wenn die Kontaktaufnahme in Zusammenhang mit dem Geschäftszweck des Unternehmens und mit der Funktion des Angesprochenen steht. Als z.B. ein Grafikbüro, welches ein Unternehmen bzw. das Marketing auf die Werb...
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) reguliert wie Unternehmen geschäftlich miteinander umgehen sollten und ist daher auch besonders richtungsweisend für das Dialogmarketing.Mit Wirkung zum 4. August 2009 hat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes zusätzliche Änderungen eingefüh...