Von Bernhard Sgoda Blog auf Donnerstag, 27. Februar 2014
Kategorie: FAQ

Unterdrückte Rufnummer - das wird teuer

Unbekannter Anrufer

Im Zuge der Einführung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von 2009 wurden auch die (werblichen) Anrufe mit unterdrückter Rufnummer untersagt. Bei Missbrauch oder Zuwiderhandlung ist seit dem 9. Oktober 2013 ein Bußgeld von bis zu 300.000 € möglich.

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