
Die Höchstbuchzeit beträgt zwei Wochen pro Monat, oder welcher Auftraggeber möchte schon Sozialversicherungsbeiträge wegen einer Scheinselbstständigkeit nachzahlen.
Aber auch hier gilt selbstverständlich, dass Ausnahmen die Regel bestätigen: Für z.B. Nachfasstelefonate auf ein Mailing, Messerepräsentation oder Präsentationen anderer Art können natürlich auch kurzzeitige Tageseinsätze oder jedwede andere Buchungszeit vereinbart werden.