Blog über Vertrieb und Kaltakquise
Unerlaubte Telefonwerbung
Ein aktueller Artikel der Bundesnetzagentur zur unerlaubten Telefonwerbung beschreibt im Gegensatz zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG 2009) von 2009 in verständlichen Worten was man darf und was nicht und mit welchen Strafen gerechnet werden muss wenn man sich nicht daran hält.
Ein Auszug aus diesem Artikel:
"Die Bundesnetzagentur kann nur dann Bußgelder verhängen, wenn unerlaubte Telefonwerbung gegenüber Verbraucher*innen erfolgt ist. Werbeanrufe gegenüber Unternehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern kann die Bundesnetzagentur hingegen nicht mit einem Bußgeld belegen.
Sie sind sich unsicher, ob Sie als Verbraucher oder Unternehmer angerufen wurden? Entscheidend ist vor allem der Zweck des Anrufs. Es kommt darauf an, ob der Anrufer Sie im geschäftlichen (z.B. Bestellung von Büromaterial) oder privaten Bereich (z.B. Angebot für einen privaten Stromlieferungsvertrag) anspricht. Werden Ihnen Produkte oder Dienstleistungen für Ihre persönliche Lebensführung angeboten, so sind Sie als Verbraucher*in angesprochen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anrufer Sie daheim oder während Ihrer Arbeit kontaktieren.
Unternehmer, denen am Telefon Produkte oder Dienstleistungen für ihr Gewerbe angeboten wird, können sich privat- bzw. wettbewerbsrechtlich gegen belästigende Werbeanrufe wehren."
Der komplette Beitrag:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/start.html
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare